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Ski-Opfer hätte anonymisiert werden müssen

Boulevardzeitung verletzt in grober Weise presseethische Grundsätze

„Doppel-Lawine tötet Mathe-Lehrer“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung gedruckt und online ihren Bericht über einen Skifahrer, der von einer Lawine verschüttet und getötet worden war. Im Bericht enthalten sind Fotos des Verunglückten. Die Redaktion nennt zudem seinen Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, das Alter, den Beruf und den Wohnort. Zwei Leser der Zeitung sehen den Persönlichkeitsschutz des Opfers verletzt. Die Fotos habe die Redaktion dem Facebook-Account des Lehrers entnommen. Der Chefredakteur der Zeitung vertritt die Auffassung, dass es sich bei dem Unfall um ein spektakuläres Geschehen handele, das großes öffentliches Interesse hervorgerufen habe. Unter diesem Gesichtspunkt sei es nicht zu beanstanden, dass über das Opfer identifizierend berichtet worden sei. Dessen schutzwürdige Interessen müssten hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückstehen. Ein öffentliches Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung habe vorgelegen, da der Winter 2018/2019 von Schneemassen in den Skigebieten geprägt gewesen sei. Mehrere Unfälle hätten eine umfassende öffentliche Diskussion um die Risikobereitschaft von Wintersportlern entfacht.