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Ein Hinweis auf andere Anbieter fehlt

Zeitungsverlag nennt nur seinen Ticket-Shop als Karten-Bezugsquelle

Eine Regionalzeitung berichtet gedruckt und online über die im Konzertjahr 2016 am Verlagsort geplanten Konzerte. Am Ende des Berichts steht der Hinweis, dass Karten in den Ticket-Shops der Zeitung, über eine verlagseigene, gebührenfreie Ticket-Hotline sowie unter einer Internet-Adresse des Verlages zu bestellen und zu kaufen sind. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung Werbung für die Konzerte und den Ticket-Shop der Zeitung. Ein Hinweis auf andere Anbieter der Karten fehlt. Der Chefredakteur der Zeitung weist darauf hin, dass mit der Berichterstattung vor allem auf die anstehenden Konzerte hingewiesen werde. Der dem Bericht beigefügte Hinweis sei ein eigenständiger Service für die Leser. In der Print-Ausgabe sei er mit einem „i“ in einem roten Button und einer kleineren Schrift gekennzeichnet. Online werde der Hinweis durch eine fette Schrift vom Artikel abgegrenzt. Dadurch und durch die Nennung der Zeitung werde für den Leser ein Eigeninteresse des Verlages klar.