„Diese Information spielt im Beitrag keine Rolle“
Autor hat nicht gegen den Grundsatz der journalistischen Sorgfalt verstoßen
Eine Großstadtzeitung berichtet online unter der Überschrift „No Happy Birthday ´Querfront´“ über den Beginn der sogenannten „Hygienedemos“. Ein Leser der Zeitung kritisiert diese im Text enthaltene Passage: „Initiiert wurden die ersten ´Hygienedemos´ von N´Diaye“. Diese Feststellung sei falsch. N´Diaye existiere nicht. Sie sei eine Erfindung von Georgio Agamben. Eine Frau, die nicht existiere, könne keine „Hygienedemos“ initiieren. Die Behauptung, Batseba N´Diaye gehöre zum Verein und Künstlerkollektiv “Haus Bartleby“ sei falsch. Eine N´Diaye habe nie zum Haus Bartleby gehört. Für die Zeitung nimmt der Autor des Beitrages Stellung. Der Artikel sei ein persönlicher Rückblick auf das einjährige Bestehen maßnahmen-kritischer Versammlungen in der Hauptstadt Berlin. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung habe kein Anlass bestanden, an der Existenz der Person N´Diaye zu zweifeln, da weitere Initiatoren der ersten Hygiene-Demonstrationen immer wieder diese Person erwähnt hätten. Mittlerweile mehrten sich die Hinweise, dass N´Diaye tatsächlich eine Erfindung der Demo-Initiatoren sei, um die Organisationsstruktur diverser erscheinen zu lassen. Diese Hinweise habe es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels nicht gegeben. Bei dem Artikel handele es sich - so dessen Autor - klar erkenntlich um einen Meinungsbeitrag in der Form eines persönlichen Essays. Der Autor habe die Demonstrationen und Protestkundgebungen von Anfang an für die Zeitung begleitet. Der in der Beschwerde erhobene Vorwurf beziehe sich auf eine Information im Artikel, die im Kontext des gesamten Beitrages überhaupt keine Rolle spiele.