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Foto aus dem Inneren eines zerstörten Hauses

Unangenehme Gespräche nach umstrittenen Veröffentlichungen

Die Lokalausgabe einer Regionalzeitung berichtet online mit drei Beiträgen über eine Propangasexplosion in einem Wohnhaus in Görlitz an der polnischen Grenze. Die Überschriften lauten: „Explosion: Bilder aus der Wohnung“, „Explosion: Ermittler gegen Bewohner“ und „Notgeburt nach Explosion“. Beschwerdeführer sind die ehemaligen Eigentümer des Wohnhauses. Sie hätten das Gebäude wenige Wochen zuvor an eine polnische Familie verkauft, die nun Opfer der Explosion sei. Derzeit befinde man sich in der Phase der Umschreibung des Grundbuchs. Das Eigentum sei faktisch auf die polnische Familie übergegangen. Die Umschreibung stehe noch aus. Dementsprechend bestünden im Zusammenhang mit dem Wohngebäude noch Rechte und Pflichten. Ein MDR-Team – so die Beschwerdeführer weiter – sei ohne Genehmigung des Eigentümers nach der Gas-Explosion in das Haus gelangt. Es hätte Fotos angefertigt und gefilmt. Die Eigentümer hätten den MDR-Redakteur darauf hingewiesen, dass dem Team keine Drehgenehmigung erteilt worden sei. Der MDR-Mann habe sich daraufhin entschuldigt und das Material aus der Mediathek genommen. Der zuständige Leiter der Redaktion der Regionalzeitung habe keinerlei Einsicht gezeigt und sich geweigert, die Fotos der Innenräume zu entfernen und die Berichterstattung zu korrigieren. Das Gespräch zwischen den Eigentümern und dem Redaktionsleiter sei äußerst unangenehm verlaufen. Die Beschwerdeführer berichten, die Reaktionen auf die Fotos der Privaträume in der Online-Ausgabe der Zeitung seien erschreckend. Die nette, freundliche und voller Enthusiasmus steckende polnische Familie, die das Großprojekt „Sanierung eines Mehrfamilienhauses“ habe stemmen wollen, werde nunmehr im Netz diffamiert. Von Obdachlosen und Hartz-IV-Empfängern sei die Rede und auch davon, dass dies ein Fall für das Jugendamt sei. Die Familie befinde sich verletzt im Krankenhaus. Wenn sie eines Tages geheilt zurückkehre, werde sie sich mit diesen Verleumdungen konfrontiert sehen. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Berichterstattung für zulässig, weil die beanstandeten Fotos einen Unglücksort und keine Privaträume zeigten. Auch Ziffer 12 sei nicht verletzt. Görlitz/Zgorzelec sei eine deutsch-polnische Europastadt. Man berichte täglich über Polen auf der deutschen und Deutsche auf der polnischen Seite. Aus Sicht der Redaktion sei damit in der Lokalausgabe Görlitz keine Diskriminierung verbunden, sondern eine in einer Grenzstadt sinnvolle und jahrelang gelebte Information.