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Am Ende entscheidet die Stiko-Empfehlung

Beschwerdeführerin: Falsche Informationen durch Auslassung

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Kinderimpfen startet im Kreis“ über eine Impfaktion speziell für Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren. Dort heißt es: „Seit dem 9. Dezember liegt die Stiko-Empfehlung zur Kinderimpfung vor“. Einige Tage später berichtet die Zeitung unter der Überschrift „Im Streitfall für die Impfung“ über einen Fall am Familiengericht. Wenn Eltern sich nicht über die Covid-Impfung ihres Kindes einigen könnten, solle – so das Gericht – am Ende das Elternteil entscheiden, das den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) folgt. Das sei die Linie der deutschen Familiengerichte im Fall vom Impfkonflikten nicht erst seit Beginn der Covid-Pandemie. Eine Leserin der Zeitung wirft dieser vor, im Zusammenhang mit Covid-Impfungen mehrere Artikel veröffentlicht zu haben, die falsche Informationen durch Auslassung transportiert hätten. Erstmals sei ihr dies im Artikel mit der oben genannten Überschrift aufgefallen. Dort werde die Sachinformation, dass die Stiko eine Covid-Impfung nur Kindern mit Vorerkrankungen oder vulnerablen Kontaktpersonen empfehle, unterschlagen. Der Chefredakteur der Zeitung bezeichnet in seiner Stellungnahme die von der Beschwerdeführerin genannte Passage „etwas unscharf“. Diese sollte aber als Oberbegriff für das Thema verstanden werden. Nach Rücksprache mit dem Autor habe man entschieden, eine Klarstellung zu veröffentlichen.