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Sachlich über örtliches Unternehmen berichtet

Das Trennungsgebot nach Ziffer 7 Pressekodex wurde nicht verletzt

Ein am Verlagsort ansässiges Unternehmen, das Zangen produziert, ist Thema in der Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Überschrift: „Innovative Zangen packen besser zu“. Ein Leser der Zeitung ist mit der Veröffentlichung nicht einverstanden, weil er darin eine Schleichwerbung sieht. Der Text des Beitrages wirke, als wäre er einem Werbeprospekt entnommen. Der Chefredakteur teilt mit, dass der kritisierte Artikel im Rahmen einer 30-teiligen Serie über heimische und von der Zeitung als „Weltmarktführer“ bezeichnete Firmen erschienen sei. In dieser Folge befasse sich die Zeitung mit einem in der Region ansässigen Unternehmen, das sich durch Innovation, Erfindergeist und Produktqualität von der Mehrheit der Betriebe abhebe. Zumindest im Verbreitungsgebiet der Zeitung verfüge das Unternehmen über klare Alleinstellungsmerkmale. Die Veröffentlichung gehe nicht über ein öffentliches Interesse bzw. das Informationsinteresse der Leser hinaus. Die Darstellung sei auch nicht als übertrieben werblich anzusehen und auch nicht bezahlt worden. Seine Zeitung – so der Chefredakteur abschließend – habe über einen Betrieb berichtet, der ein herausragendes Beispiel für modernen, erfolgreichen Unternehmergeist am Standort darstelle und in der Stadt für sein vielfaches gesellschaftliches Engagement mit teils erheblichen Summen für vielfältige Projekte bekannt sei.