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Massiv in die Öffentlichkeit gedrängt

Schützen-Funktionär steht unter einem schweren Missbrauchsverdacht

Eine Regionalzeitung berichtet gedruckt unter der Überschrift „Prozess gegen Schützen-Funktionär“ und online unter der Überschrift „Sexueller Missbrauch an Jugendlichen? So geht es im Fall des (…) Schützen-Funktionärs (68) weiter“ über die Anklage gegen einen Schützen-Funktionär wegen Missbrauchs von Jugendlichen. Die Anklage sei – so die Zeitung – zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Der Angeklagte bestreite die Vorwürfe. Der Beschwerdeführer äußert sich dazu. Er kritisiert, beide Artikel verbreiteten die gleichen Informationen. Er sieht in den Beiträgen eine Vorverurteilung. Er weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits mehrere Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung habe fallen gelassen. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass er durch den Artikel erkennbar sei und vorverurteilt werde. In Facebook-Kommentaren werde sein Foto gezeigt und sein Name genannt. Trotz eines Hinweises an die Reaktion seien die Angaben nicht gelöscht worden. Der Chefredakteur der Zeitung bestreitet den Vorwurf der Vorverurteilung. Im Gegensatz zu anderen Medien vermeide es die Redaktion, Hinweise auf die Identität des Beschwerdeführers zu geben, soweit dies möglich sei. Identifizierende Kommentare auf Facebook lösche die Redaktion, sobald sie ihr bekannt würden. Der vom Beschwerdeführer beanstandete Kommentar sei auf Facebook schon lange nicht mehr vorhanden. Der Chefredakteur äußert sich zum Thema Identifizierbarkeit. Der Beschwerdeführer selbst sorge seit Jahrzehnten durch das massive Drängen in den öffentlichen Raum dafür, dass er leicht erkennbar werde. In vielfachen Funktionen – nicht zuletzt in der eines Schützen-Funktionärs – sei er immer wieder öffentlich in Erscheinung getreten. Vor der Berichterstattung über die Anklageerhebung im aktuellen Fall habe der Beschwerdeführer selbst in der Redaktion angerufen und um die Veröffentlichung einer Stellungnahme mit weiteren Details gebeten.