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Vorwurf: Kinder rabiat zum Essen gezwungen

Kinderpflegerin wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen vor Gericht

„Zwangsfütterung in (…) Kinderkrippe“ titelt eine Regionalzeitung gedruckt, online und auf Facebook. Im Beitrag geht es um den Prozess gegen Bianca H., die als Kinderpflegerin in einer Kinderkrippe gearbeitet hat. Dort – so wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor - hat sie von 2015 bis 2017 Schutzbefohlene missbraucht. Sie soll unter anderem Kinder mit rabiaten Methoden zum Essen gezwungen haben. Beschwerdeführerin in diesem Fall ist Bianca H. Sie kritisiert die Nennung ihres Namens als betroffene Kinderpflegerin. Ihr werde vor Gericht Misshandlung Schutzbefohlener vorgeworfen. Der Bericht sei noch vor der Urteilsverkündung erschienen. In einer weiteren Berichterstattung sei ihr Name verfremdet worden. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist den Vorwurf, die Redaktion habe die Persönlichkeitsrechte der Kinderpflegerin verletzt, zurück. Bereits im beanstandeten Beitrag sei nur ihr abgekürzter Familienname genannt worden. Das sei unzweifelhaft rechtmäßig. Die Berichterstattung wahre im Übrigen die Grenzen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung. Der Autor gebe den Stand des Verfahrens zutreffend wieder, ohne die Beschwerdeführerin vorzuverurteilen. Durchgängig verdeutliche er, dass er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und Zeugenaussagen wiedergebe.