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Aus dem Alltag einer psychisch Kranken

Eine namensgleiche Frau sieht sich kritischen Fragen ausgesetzt

Die „Wissen“-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins berichtet gedruckt und online über eine psychisch erkrankte Frau. Diese berichtet von ihrer Lebensgeschichte und ihrem Alltag. In der Einleitung des Beitrages heißt es: „DEPRESSION Als habe jemand den Stecker gezogen, so fühlte Karin Heidemanns sich plötzlich. Dann verdunkelte sich ihr Leben für viele Jahre. Manchmal fehlt ihr immer noch die Kraft dafür, im Supermarkt einzukaufen.“ Im weiteren Verlauf des Textes heißt es: „Heidemanns ist nicht ihr echter Name, aber ihre Ängste sind echt: Angst vor dem Nichts.“ Zwei Leser des Magazins sind in diesem Fall die Beschwerdeführer. Sie schreiben, der Name der psychisch erkrankten Frau werde im Vorspann und dann 34-mal im Text genannt. Erst nach 40 Zeilen werde erwähnt, dass der Name ein Pseudonym sei. Dieses werde nicht für jene Leserinnen und Leser erkennbar, die den Beitrag nur in seiner Einleitung wahrnähmen. Im Online-Beitrag werde die Information zum Pseudonym erst hinter der Bezahlschranke gegeben. Die beiden Beschwerdeführer – ein Brüderpaar – berichten, ihre jüngere Schwester trage den gleichen Namen wie die im Text genannte Frau. Die Beschreibung im Text sei absolut identisch mit ihrer Lebenssituation. Die Schwester sei in einer deutschen Großstadt als Lehrerin tätig und seit der Veröffentlichung immer wieder kritischen Fragen in ihrem beruflichen und privaten Umfeld ausgesetzt. Durch die Veröffentlichung sei sie in ihrer persönlichen Reputation diskreditiert und in ihrer pädagogischen Wirkungsmöglichkeit geschädigt worden. Die Rechtsabteilung des Verlages spricht angesichts der Verwechslungsmöglichkeit von einem unglücklichen Zufall. Nach Lektüre des kompletten Beitrages sei eine Verwechslung faktisch ausgeschlossen. Die Redaktion hat nach Eingang der Beschwerde den Beitrag aus Gründen der Kulanz unverzüglich aus dem Online-Angebot genommen. Nach Änderung des Namens sei er dann wieder online gestellt worden.