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Freie diskutieren über „Weisungen von oben“

Onlinedienst eines Verlages berichtet über Meinungsäußerungen

Der Online-Dienst einer Verlagsgruppe berichtet unter der Überschrift „Kein Persilschein: Offener Brief war unter WDR-Freien hochumstritten“ über eine Diskussion unter WDR-Freien. Es geht um einen offenen Brief der Mitarbeiter. Darin hatten sich die Unterzeichner gegen die Unterstellung gewehrt, es gebe bei dem öffentlich-rechtlichen Sender Anweisungen, in einer bestimmten Richtung zu berichten. Diskussionsgrundlage sei – so der Onlinedienst - eine Mailingliste, über die etwa 580 freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskutierten, die für den WDR arbeiteten. Mehrere WDR-Freie hätten Unverständnis über die Stellungnahme einer WDR-Autorin geäußert. Diese habe im niederländischen Radio behauptet, dass ihr Sender beauftragt sei, die Regierungssicht zu verbreiten. Einhellige Meinung derer, die sich über die Mailingliste geäußert hätten, scheine zu sein, dass die Autorin im Radio eine nicht zutreffende Zustandsbeschreibung abgegeben habe. Der Beschwerdeführer in diesem Fall beklagt, dass er von dem Onlinedienst ausgiebig zitiert werde, obwohl diese Aussagen aus einer vertraulichen Quelle – eben der genannten Mailingliste - stammten. Der Autor des Online-Beitrages hätte ihn fragen müssen, ob er ihn zitieren dürfe. Der Beschwerdeführer beklagt einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit des Wortes. Die Beschwerde wird in der Vorprüfung als offensichtlich unbegründet bewertet. Dagegen erhebt der Beschwerdeführer Einspruch. Daraufhin leitet der Presserat ein Beschwerdeverfahren ein. Die Rechtsvertretung der Verlagsgruppe steht auf dem Standpunkt, dass die Beschwerde in jeder Hinsicht unbegründet sei. Es sei zutreffend, dass der Autor des beanstandeten Artikels Mitglied der Mailingliste gewesen sei. In diese sei er schon Jahre vor der Veröffentlichung des nunmehr kritisierten Artikels aufgenommen worden und nicht etwa auf kurzfristige Anfrage vor dem Verfassen des Artikels, um Kritikwürdiges zu einer Berichterstattung über den WDR herauszufinden. Die Rechtsvertretung nimmt zu jedem der vom Beschwerdeführer angeführten und vermuteten Kodex-Verstöße Stellung. Sie schließt ihre Stellungnahme mit dem Hinweis, dass die WDR-Freienliste zum Zeitpunkt der Veröffentlichung rund 580 Abonnenten gehabt habe und damit nicht mehr nur für einen begrenzten Personenkreis zugänglich gewesen sei. Bislang sei keiner der Zitierten an den Online-Dienst herangetreten, um eine Entfernung seiner Aussage aus dem Artikel zu erreichen.