Terror-Plan als verübte Tat dargestellt
Falsche Online-Überschrift eines Nachrichtenmagazins
Ein Nachrichtenmagazin berichtet online über die Festnahme eines Mannes in Spanien, der geplant haben soll, mit Schusswaffen Badegäste am Strand eines vielbesuchten Touristenorts anzugreifen. Der Bericht trägt den Titel: „Mutmaßlicher Dschihadist geht mit Maschinengewehren auf Badegäste los“. - Der Beschwerdeführer hält die Überschrift für reißerisch, da der Festgenommene einen Angriff zwar geplant, aber nicht durchgeführt habe. - Der Chefredakteur räumt einen bedauerlichen Fehler ein. Der korrekte Sachverhalt ergebe sich aus dem Artikel. Die Redaktion habe die Überschrift mittlerweile - für die Leserschaft transparent - geändert und gehe davon aus, dass die Beschwerde damit in presseethischer Hinsicht erledigt sei. - Der Beschwerdeausschuss sieht in der falschen Überschrift einen gravierenden Verstoß gegen die Pressekodex-Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (Sorgfaltspflicht). Der Vorgang wird unwahrhaftig und unsorgfältig darstellt und die Leserschaft dadurch grob in die Irre geführt. Trotz der nachträglichen Korrektur hält der Ausschuss die Pflichtverletzung für so schwerwiegend, dass er eine öffentliche Rüge ausspricht.