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„Der Fehler hätte nicht passieren dürfen“

Nicht vier Männer waren Täter, sondern zwei Männer und zwei Frauen

Ein Verbrechen ist Thema in der Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung. Drei Männer hätten eine Frau mit einer Pistole bedroht, sie verhöhnt und offenbar vergewaltigt. Dies alles sei live auf Facebook anzusehen gewesen – so auch der Moment, in dem die Polizei die Wohnung gestürmt habe. Die Zeitung verweist beispielhaft auf andere Fälle, in denen ebenfalls Verbrechen live auf Facebook zu sehen gewesen seien. In einem Fall sei in Chicago ein Mann mit geistiger Behinderung von vier Männern gefesselt und misshandelt worden. Auch sie hätten ihre Tat gefilmt. Auch darüber hat die Zeitung berichtet. Dabei war von vier Männern die Rede gewesen. Der Beschwerdeführer sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Im Fall von Chicago seien nicht vier Männer die Täter gewesen, sondern zwei Männer und zwei Frauen. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe den bedauerlichen Fehler in der Berichterstattung korrigiert. Der Fehler hätte nicht passieren dürfen. Er wiege im Kontext dieses abscheulichen Verbrechens jedoch keineswegs so schwer, dass der Tenor der Berichterstattung dadurch in irgendeiner Form in Mitleidenschaft gezogen worden sei.