Verstoß gegen Schutz der Persönlichkeit
Zeitung verweist auf Internetplattform mit vielen detaillierten Angaben
Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Neue Neonazi-Gruppe in Hannover aktiv“ über die sogenannte „Calenberger Bande“. Mitglieder der inzwischen verbotenen Neonazi-Organisation „Besseres Hannover“ hätten sich offenbar zu einer neuen Gruppierung zusammengeschlossen. Sie sollen für diverse Anschläge und Sachbeschädigungen verantwortlich sein. Die Zeitung nennt die linksextreme Internetplattform „Indymedia“, die die Namen der Mitglieder der neuen rechtsradikalen Gruppierung veröffentlicht habe. Führende Köpfe der Gruppe sollen Patrick K. und Daniel B. sein. Die Zeitung führt Straftaten auf, die den beiden zur Last gelegt werden. Eine Leserin der Zeitung sieht in der konkreten Angabe der Internetplattform „Indymedia“ einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit. Der Chefredakteur nimmt Stellung zu der Beschwerde. Diese berühre einen Grenzfall journalistischer Arbeit. Hier stünden sich das Gebot der Quellentreue und -transparenz einerseits und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen gegenüber. Man habe sich dazu entschieden, das entsprechende Portal als Quelle zu nennen, sei aber mittlerweile davon abgerückt und habe die entsprechende Passage in der Online-Version des Berichts geändert.