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Fünf Streifenwagen gegen einen Lehrer

Statt „schwarzer maskierter“ Mann muss es heißen „schwarz-maskiert“

Eine Großstadtzeitung veröffentlicht einen Bericht mit der Überschrift „Polizeieinsatz an Schule – ich fühle mich diskriminiert“. Wenige Tage später folgt ein weiterer Bericht zum Thema, diesmal mit der Überschrift „Polizei entschuldigt sich bei schwarzem Lehrer“. In der Sache geht es um einen Polizeieinsatz gegen einen Lehrer eines Gymnasiums. Dieser hatte sich an einem Sonntagabend in der Schule aufgehalten, um den Unterricht vorzubereiten. Ein Mädchen (14) habe die Polizei verständigt, die den Lehrer offenbar für einen Einbrecher gehalten habe. Die Beamten seien mit fünf Streifenwagen vor Ort gewesen. Nach Ansicht des Lehrers spielte dabei eine Rolle, dass er schwarz ist. In beiden Berichten ist die Rede von einem „schwarzen, maskierten Mann“. Beschwerdeführer in diesem Fall ist die örtliche Polizei, in deren Namen die Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sich an den Presserat wendet. Die Zeitung habe aus einer Polizeimeldung falsch zitiert. In ihrer Meldung sei die Rede von einem “schwarz-maskierten Mann“ die Rede gewesen. Sowohl die Polizei als auch das 14-jährige Mädchen hätten sich dem Vorwurf des Rassismus ausgesetzt gesehen. Der Chefredakteur nimmt zu der Beschwerde Stellung. Es sei richtig, dass die Redaktion die Stellungnahme der Polizei in Teilen falsch wiedergeben habe. Nachdem man Kenntnis von dem Fehler erhalten habe, sei der Fehler online sofort korrigiert worden. In der Printausgabe habe die Redaktion eine Richtigstellung veröffentlicht. Der Chefredakteur bedauert den Fehler.