Begriff „taubstumm“ ist nicht zulässig
Agentur bedauert: „Auch bei uns sind nur Menschen am Werk“
Das Landesbüro einer Nachrichtenagentur verbreitet eine Meldung unter der Überschrift „Landtagssitzungen im Internet für Blinde und Taubstumme optimiert“. Darin wird berichtet, dass in einem Bundesland ab sofort die Übertragungen der Landtagssitzungen zusätzlich mit Untertiteln und einem Dolmetscher für Gebärdensprache erfolgen. In diesem Fall ist der Deutsche Presserat der Beschwerdeführer. Aus seiner Sicht wird das Wort „taubstumm“ von Gehörlosen als diskriminierend aufgefasst. Darüber hinaus ist die Bezeichnung im vorliegenden Kontext nicht korrekt, da sich das Angebot an Gehörlose und Hörgeschädigte richtet. Gehörlose und Hörgeschädigte sind aber nicht in jedem Fall zwangsläufig auch unfähig zu sprechen. Die Gebärdensprache – so der Presserat weiter – ist nach Paragraf 6 des Behindertengleichstellungsgesetzes als Sprache anerkannt. Demnach sind Menschen, die ihre Stimme überhaupt nicht zur Verständigung nutzen können, durchaus in der Lage, sich mit Sprache zu verständigen. Die Rechtsvertretung der Nachrichtenagentur teilt mit, nach ihrem eigenen Regelwerk sei die Verwendung des Begriffs „Taubstumme“ für Menschen mit Hörbehinderung nicht zulässig. Sie bittet beim ursprünglichen Beschwerdeführer sowie bei allen Menschen, die sich durch die beanstandete Meldung beleidigt fühlen, um Entschuldigung. Es sei selbstverständlich nicht die Absicht der Redaktion gewesen, Gehörlose zu diskriminieren. Vielmehr habe die Agentur positiv über das Thema und die Möglichkeit zur barrierefreien Berichterstattung aus dem Landtag berichten wollen. Der Agenturvertreter bedauert es sehr, wenn dies nun den gegenteiligen Effekt gehabt haben sollte. Auch der verantwortliche Redakteur nimmt Stellung. Die Verwendung des Begriffs „Taubstumme“ hätte nicht passieren dürfen, doch seien auch bei der Agentur nur Menschen am Werk. Den bearbeitenden Kollegen sei die Problematik des Themas nicht bewusst gewesen. Der Fehler ärgere die Redaktion ungemein. Schließlich äußert sich auch der bearbeitende Redakteur. Es sei nicht seine Absicht gewesen, gehörlose Menschen abzuwerten oder zu beleidigen. Er sei lediglich auf der Suche nach einem Synonym gewesen, was ihm offensichtlich nicht gelungen sei. Künftig werde er mit dieser Thematik sensibler umgehen.