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Persönlichkeitsrechte massiv verletzt

Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Warum passiert guten Menschen so etwas Schreckliches?“ über einen schweren Autounfall auf der A5. Ein Lkw habe fast eine ganze Familie ausgelöscht – Vater, Mutter und Tochter. Eine weitere Tochter habe überlebt. Die Eltern seien in der Kinderkrebshilfe engagiert gewesen. Bebildert ist der Beitrag mit Fotos der Opfer sowie einem Unfallfoto, das den zerquetschten Wagen und Blutspuren zeigt. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen die Ziffern 8 (Persönlichkeitsschutz) und 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. Der Chefredakteur erläutert, dass seine Zeitung in letzter Zeit mehrfach über die tödliche Gefahr berichtet habe, die von Lastwagen ausgehe, da die Fahrer aufgrund von Übermüdung ein Stauende übersehen und haltende Autos gerammt hätten. Angesichts der Staudichte auf den Autobahnen und der Häufigkeit derartiger Unfälle sei es für die Redaktion besonders wichtig, über dieses Phänomen zu berichten. Der Zeitung sei es darauf angekommen, dieses Thema mit einer emotionalen Ansprache der Leser noch einmal aufzugreifen.