„Journalistische Einordnung entgegengesetzt“
Zeitung berichtet über Todesfälle in einem Berliner Pflegeheim
Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Impf-Katastrophe in Berliner Pflegeheim?“. Weiter schreibt die Redaktion: „Nach einer Impfaktion gegen das Coronavirus sollen in einem Berliner Pflegeheim acht Senioren verstorben sein. Die Einrichtung räumt sechs Todesfälle ein, nennt aber andere Gründe.“ Der Beitrag unterrichtet über ein im Netz zirkulierendes Video, in dem der Querdenker-Szene nahestehende Anwälte ein Interview mit einer vermeintlichen, anonymen Pflegekraft der Einrichtung führen. Die Zeitung schreibt, die Vorwürfe seien offenbar nicht gänzlich aus der Luft gegriffen. Zumindest würden in einer Stellungnahme des Unternehmens nicht nur die sechs Todesfälle, sondern auch andere Behauptungen des Interviewten bestätigt, wie z. B. die Anwesenheit von Bundeswehrsoldaten. Der Presserat erhält zu dem Beitrag vier Beschwerden. Nach Auffassung der Kritiker verstößt die Berichterstattung vor allem gegen die Ziffern 1, 2, 3, 11 und 14. Unter anderem richtet sich die Kritik gegen die Überschrift. Durch sie werde suggeriert, dass es in dem Pflegeheim zu Todesfällen im Zusammenhang mit der Corona-Impfung gekommen sei. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims seien allerdings nachweislich an einer Covid-19 -Erkrankung gestorben, die lediglich kurz nach der Impfaktion diagnostiziert worden sei. Nach Stand der Wissenschaft sei also ein Zusammenhang mit der Impfung nicht möglich. Der Abstand sei zu kurz. De Autor des Beitrages schreibe von offenen Fragen. Welche dies seien, lasse er offen. Ein anderer Beschwerdeführer kritisiert, dass sich die Zeitung nur auf eine anonyme Quelle stützt. Schließlich kritisiert ein weiterer Leser der Zeitung, dass die in der Quelle angegebenen Daten und Zusammenhänge größtenteils unkritisch und ungeprüft übernommen worden seien. Es werde gar nicht erst versucht, offene Fragen durch Recherchen zu klären. Für der Zeitung nimmt deren Chefredakteur Stellung. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hätte im Netz zehntausendfach eine als Tatsache präsentierte Geschichte von Sterbefällen in einem Berliner Pflegeheim nach einer Corona-Impfaktion kursiert. Die Redaktion hätte den Fake-News aus dem Netz eine eingehende journalistische Einordnung entgegengesetzt. Fazit des Chefredakteurs: die Beschwerdeführenden gingen fehl in ihrer Interpretation des Beitrages. Sie würden die Realität von Social Media verkennen, anders als die Autorin des kritisierten Beitrages.