Glaubwürdigkeit der Presse untergraben
Aussagen bedienen das Narrativ von Verschwörungstheoretikern
„Die Hälfte aller Corona-Positiven ist nicht ansteckend“ – titelt eine Regionalzeitung. Im Beitrag heißt es: „Wieder bestätigt eine seriöse Quelle, was bislang als Verschwörungstheorie galt: eine Vielzahl von Corona-Positiven soll nicht ansteckend sein – vom RIK wünsche man sich diesbezüglich mehr Mut“. Ein Leser der Zeitung sieht durch die Berichterstattung mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Im Artikel werde suggeriert, dass von allen Personen, die einen positiven PCR-Test hätten, nur die Hälfte ansteckend sei. Durch die Formulierung „Wieder bestätigt eine seriöse Quelle, was bislang als Verschwörungstheorie galt“ werde die Glaubwürdigkeit der Presse untergraben. Leserinnen und Leser würden verunsichert, ob die weithin angebotenen PCR-Tests eine bei ihnen vorliegende Infektion tatsächlich anzeigten und ob Maßnahmen wie die Quarantäne dann gerechtfertigt seien. Tatsächlich sage der PCR-Rest nichts über die generelle Infektiosität der getesteten Person aus, sondern nur zu dem Zeitpunkt der Probe-Entnahme. Da sich Viren jedoch in den meisten Fällen nach Vorliegen einer Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vermehrten, trete eine Infektionsmöglichkeit entsprechend später auf. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt Stellung. Nach seiner Meinung sei die Beschwerde erkennbar motiviert vom Unbehagen an der Abweichung eines als end- und letztgültig empfundenen Kenntnisstandes in der Corona-Pandemie. Den aber gebe es nicht. Neue Erkenntnisse zu veröffentlichen und auch Zweifeln Raum zu lassen, sei Aufgabe der Presse gerade in Zeiten eingeschränkter Grundrechte.