Kinderpornos auf einem PC im Bischofshaus
Zeitung hat erst berichtet, nachdem sich der Verdacht erhärtet hatte
„Kinderpornos im Bischofshaus: Ermittlungen gegen Büroleiter“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung ihren Bericht über den Verdacht gegen den Büroleiter des Limburger Bischofs, auf seinem Dienst-PC Kinderpornos gespeichert zu haben. Es heißt, der Mann sei freigestellt worden. Sein Lebenslauf und seine Funktionen werden detailliert geschildert. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit dem Vorwurf an den Presserat, die Zeitung stelle den Betroffenen identifizierbar dar. Da zum Zeitpunkt der Berichterstattung lediglich ein Verdacht bestanden habe, hätte die Anonymität des Büroleiters gewahrt werden müssen. Der Chefredakteur der Zeitung weist darauf hin, dass es sich bei dem Verdächtigen nicht um einen einfachen Mitarbeiter des Bistums handele, sondern um die rechte Hand des Bischofs. Der Mann sei im gesamten Bistum aktiv und somit weithin bekannt. Zudem sei die Verbindung von Kirche und Kinderpornographie besonders problematisch. Der Chefredakteur spricht von dem Betroffenen als einer Person der Zeitgeschichte. Das Informationsrecht der Öffentlichkeit sei in diesem Fall höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht des Kirchenmitarbeiters. Nach seiner Auffassung, so der Chefredakteur, hätte man den Verdächtigen sogar namentlich nennen können oder zumindest mit abgekürztem Nachnamen. Der Redaktion seien die Vorwürfe schon seit längerer Zeit bekannt gewesen. Sie habe jedoch erst berichtet, nachdem sich der Verdacht erhärtet und man sowohl von ersten Ermittlungsergebnissen und der Freistellung des Mitarbeiters durch das Bistum erfahren habe.