Werbung für Corona-Leitfaden mit vermutlich gefährlichen Tipps
Ohne journalistische Einordnung zitiert Zeitung ausführlich impfskeptischen Arzt
Eine Lokalzeitung berichtet online über einen Facharzt für Innere Medizin, Geriatrie und komplementäre Medizin, der bereits über 200 Patienten mit mutmaßlichen Covid-Impfschäden behandelt habe. Bei ihm hätten die Post-Vac-Syndrome mittlerweile die Zahl der Post-Covid-Patienten überholt, schreibt die Zeitung. Der Internist beschreibt detailliert die Symptome seiner Patienten. Er behandele sie schul- und komplementärmedizinisch. Auf seiner Internetseite könne sich jeder einen Post-Vac-Leitfaden herunterladen, „den wir für Therapeuten sämtlicher Art – Ärzte, Naturheilkundler, Heilpraktiker etc. – verfasst haben und regelmäßig updaten“. - Der Beschwerdeführer kritisiert vor allem den erwähnten Leitfaden. Darin stünden zahlreiche längst widerlegte Behauptungen, zum Beispiel eine angebliche „Magnetisierung“ durch Nanopartikel in den Impfstoffen. Ferner werde eine Reihe von Verfahren zur Therapie und zur Prophylaxe empfohlen. Für einige davon gebe es keine empirischen Beweise für die Wirksamkeit; bei einigen anderen seien die angeblichen Wirkungen empirisch widerlegt worden; andere wiederum seien sogar explizit gesundheitsschädlich, etwa die Einnahme von Chlorbleiche. Die Zeitung verletze ihre Sorgfaltspflicht, indem sie sämtliche Behauptungen des Arztes unwidersprochen und offenbar ungeprüft wiedergebe. - Der Chefredakteur weist die Vorwürfe zurück. Eine Prüfung sämtlicher Äußerungen eines Interviewpartners sei bei tagesaktueller Berichterstattung weder zu leisten, noch wäre sie presseethisch geboten oder würde sie vom Leser erwartet. Die Erstellung jedes einzelnen Artikels würde dann Tage dauern und Unmengen spezifischen Fachwissens erfordern. Selbstverständlich müsse die Redaktion vor jeder Veröffentlichung prüfen, ob es Anhaltspunkte für mangelnde Glaubwürdigkeit oder nicht ausreichende Qualifikation eines Gesprächspartners gebe. Dies sei hier auch geschehen. Es hätten jedoch keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass der approbierte und praktizierende Arzt für eine öffentliche Wortmeldung ungeeignet sei, bloß weil er eine Mindermeinung vertrete, mit der der Beschwerdeführer offensichtlich ein Problem habe. Dass der Internist auf den Leitfaden hinweise und dass dem Leser auch eine Downloadmöglichkeit mitgeteilt werde, entspreche der üblichen Praxis der Redaktion. Im Übrigen sei der Bericht eingebettet in eine Vielzahl weiterer Artikel über Corona, in denen zahlreiche Akteure ihre Standpunkte dargelegt hätten. Die Presse habe gerade die Aufgabe, die Standpunkte unterschiedlicher Akteure darzustellen und die öffentliche Debatte über den richtigen Weg zu moderieren. Dies müsse und könne nicht zwingend in einem einzelnen Artikel geschehen. Man könne nicht einfach einen Einzelbericht herausgreifen und verlangen, dass er den Streitstand allumfassend und bis ins kleinste Detail darstelle. -