Auch für Links anderer Medien verantwortlich
Boulevardzeitung verletzt Persönlichkeitsrechte nach Familiendrama
„Vierjährige stellt sich schlafend und überlebt Familienmord“ titelt eine Boulevardzeitung online. Im Beitrag geht es um einen Mann in den USA, der seine Verlobte, deren 15-jährigen Sohn und dann sich selbst erschossen hat. Die Zeitung nennt die Vornamen der Beteiligten sowie ihre abgekürzten Nachnamen. Sie veröffentlicht Fotos der Opfer und des Täters. Ein Leser der Zeitung vertritt die Auffassung, dass Opfer und Täter durch die Berichterstattung zu identifizieren sind. Dies geschehe durch den Fotoverweis auf die Facebook-Seite eines der Opfer sowie auch durch den Link zu einem Artikel der „Washington Post“. Der Chefredakteur der Zeitung ist der Ansicht, dass in einer globalisierten Medienwelt die Berichterstattung in Wort und Bild über derartige, die Öffentlichkeit bewegende Geschehnisse auch in Deutschland zulässig sein müsse. In den USA, wo sich das Familiendrama abgespielt habe, seien Veröffentlichungen, die die Realität abbilden, durchaus üblich. Es könne nicht sein, dass der deutsche Pressekodex die Berichterstattung der deutschen Medien einschränke, während ein und dieselbe Berichterstattung weltweit uneingeschränkt abrufbar sei.