Fotos von minderjährigen Opfern verbreitet
Kein öffentliches Interesse an identifizierbarer Darstellung
„Vater erstickte Kinder mit Bauschaum“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung online ihren Bericht über einen anstehenden Prozess. Einem Mann wird vorgeworfen, seine beiden Kinder getötet zu haben. Er soll sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihnen dann Bauschaum in den Mund gespritzt haben. Im Beitrag enthalten sind unverfremdete Fotos des Jungen (5), des Mädchens (2) und des mutmaßlichen Täters. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er sieht den Opferschutz der Kinder durch die Veröffentlichung ungepixelter Bilder verletzt. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, die Redaktion bemühe sich zurzeit um die Einwilligung der Mutter der Kinder zur Veröffentlichung der Bilder. Der Vater habe die Fotos etwa zwei Stunden vor seiner Tat gemacht und per WhatsApp an mehr als 30 Personen in aller Welt geschickt. Die Fotos seien später auch im Prozess als Beweismittel für den geplanten Mord ungepixelt verwendet worden. Es sei die Absicht des Vaters gewesen, viele Leute die Bilder seiner Kinder sehen zu lassen. Die Mutter der Kinder habe mit dem Autor des Beitrages regelmäßig in Kontakt gestanden und der Veröffentlichung nie widersprochen.