Eine Kernfusion im Kinderzimmer
Chefredakteur widerspricht dem Vorwurf, die Leser angelogen zu haben
Ein Nachrichtenmagazin berichtet online unter der Überschrift „Reaktor Bubi (12) schafft Kernfusion im Kinderzimmer“ über einen zwölfjährigen Jungen, dem eine Kernfusion im Kinderzimmer geglückt sei. Damit gehöre ihm jetzt ein Weltrekord. Die Zeitschrift schreibt: „Das Atom-As ist bislang der jüngste Mensch, der eine Kernfusion vollbracht hat.“ Ein Leser des Magazins sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex. Die Berichterstattung sei unwahr. Der Leser werde angelogen. Heutzutage sei noch keine Kernfusion möglich. Erst recht nicht in einem Kinderzimmer. Der Chefredakteur des Nachrichtenmagazins vermutet in seiner Stellungnahme, dass der Beschwerdeführer auf dem Sachgebiet, zu dem er sich äußere, offensichtlich über keinerlei Sachkunde verfüge. Selbstverständlich sei Kernfusion möglich, sowohl unkontrolliert (zum Beispiel eine Wasserstoffbombe) als auch kontrolliert (zum Beispiel in Forschungsreaktoren). Tatsächlich sei es auch auf Amateurniveau möglich, Atomkerne zu fusionieren und dies durch Registrierung dabei freiwerdender Neutronen zu verifizieren. Der Chefredakteur fügt einen Ausdruck aus dem Internetforum Fusor.net bei, in dem der damals 13-jährige Jackson Oswalt sein Experiment und die erzielten Ergebnisse näher beschreibt. Er legt auch einen Blogbeitrag des Physikers Tobias Cronert von der renommierten Plattform Scienceblogs bei, in dem dieser sich mit diesem Fall einer „Kernfusion im Kinderzimmer“ beschäftige und deren Machbarkeit bestätige. Der Chefredakteur legt weitere Belege vor, mit denen er nachweist, dass der Vorwurf, der Leser werde angelogen, jeder Grundlage entbehre.