Zeitung verstößt massiv gegen den Opferschutz
Fotos und persönliche Details der Toten von Bad Aibling veröffentlicht
Unter der Überschrift „Ihr schuldet den elf Opfern die Wahrheit!“ veröffentlicht die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung eine Bildergalerie, die die Opfer des Zugunglücks von Bad Aibling im Februar 2016 zeigt. Die elf Totdesopfer werden jeweils mit Foto, Vornamen, abgekürztem Nachnamen, Alter und Herkunftsort vorgestellt. Zudem nennt der Beitrag zu jedem der Opfer in einem Satz persönliche Details wie Beruf und Arbeitsstätte, Wohnort, Name des Partners und gegebenenfalls Anzahl der Kinder. Eine Leserin der Zeitung sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Fotos und die Nennung privater Informationen verstoßen nach ihrer Meinung gegen Richtlinie 8.2 (Opferschutz). Auch ein Zugunglück mache die Opfer nicht zu Personen des öffentlichen Lebens. Bis auf Ausnahmen drucke die Zeitung die Bilder ohne Fotohinweis ab. Diese stammten vermutlich aus sozialen Netzwerken und seien wohl ohne Genehmigung publiziert worden. Die Bilder mit Fotohinweis sähen aus wie digital abfotografierte Papierbilder. Dies lege den Verdacht nahe, dass der Fotograf „Witwenschütteln“ betrieben habe. Das Zeigen der Opfer solle besondere Betroffenheit heucheln, sei aber letztlich nichts anderes als „Clickbaiting“. Dabei handelt es sich um Inhalte fragwürdiger Art, mit deren Hilfe im Online-Geschäft möglichst viele Klicks erzeugt werden sollen. Die Medienabteilung der Zeitung rechtfertigt die Berichterstattung mit dem Hinweis auf das große bundesweite Informationsinteresse an dem Bad Aiblinger Unglück. Die Berichterstattung auch über grausame Realitäten gehöre zu den Aufgaben der Presse. Sie finde ihre Grenzen im Respekt vor dem Leid der Opfer und den Gefühlen der Hinterbliebenen. Die vom Unglück Betroffenen sollten grundsätzlich durch die Darstellung nicht zum zweiten Mal zu Opfern werden. An diese Grundsätze habe sich die Zeitung gehalten. Die von der Redaktion getroffene Abwägung zwischen den Interessen der Betroffenen sei zugunsten des öffentlichen Interesses und dem Informationsinteresse der Leser ausgegangen. Die Zeitung steht auf dem Standpunkt, sie habe den erforderlichen Opferschutz bei der Veröffentlichung von Opferfotos und bei der Nennung von Details über die Toten eingehalten. Viele Hinterbliebene hätten Traueranzeigen mit Opferfotos veröffentlicht, um dem Leid ein Gesicht zu geben.