Bezeichnung „Oma“ für 85-Jährige ist erlaubt, unverpixeltes Opfer-Foto nicht
„Oma Herta (85) starb bei Haus-Explosion“: Unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über eine Gasexplosion und zeigt dabei ein unverpixeltes Foto des späteren Todesopfers. Die Beschwerdeführerin findet es herabwürdigend und diskriminierend, dass die Zeitung ältere Menschen oft einfach als „Oma“ oder „Opa“ bezeichne. Unklar sei, ob das Foto illegal veröffentlicht worden sei. Der Presserat sieht in der Bezeichnung „Oma“ keine Ehrverletzung und beschränkt die Beschwerde auf Ziffer 8 des Pressekodex („Schutz der Persönlichkeit“). Die Zeitung nimmt inhaltlich keine Stellung.