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„Aktueller“ Clip war fünf Jahre alt

Redaktionelle Verantwortung bei Kriegsbildern besonders groß

Unter der Überschrift „Invasion!“ berichtet eine Boulevardzeitung online über den Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine. Dem Artikel beigestellt ist ein Video, das im Artikel als Standbild gezeigt wird. Das Foto zeigt eine Explosion mit einer aufsteigenden Rauchwolke in einer Stadt. Eine Leserin der Zeitung teilt mit, die Redaktion veröffentliche ein Video zu einer angeblichen Bombardierung in der Ukraine durch russische Streitkräfte. Das Video sei allerdings schon fünf Jahre alt. Es habe seinerzeit eine Explosion in China gezeigt. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, es sei faktisch richtig, dass die Redaktion bedauerlicherweise einen falschen Videoclip veröffentlicht hätte, der eine Explosion in China zeige. Der Fehler sei noch am gleichen Tag aufgefallen und umgehend behoben worden. Das hätte man der Leserschaft gegenüber transparent gemacht. Die Zeitung hält fest: Die Beschwerde sei aus ihrer Sicht nicht begründet, da ein Verstoß gegen presseethische Grundsätze nicht zu erkennen sei.