Wann ist ein Krieg ein „Angriffskrieg“?
Begriff wird als redaktionelle Einordnung wahrgenommen
Eine Lokalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Von der Krise berührt, aber nicht beherrscht“ einen Meinungsbeitrag über die Reaktion lokaler Karnevalisten auf den Krieg in der Ukraine. Ein Leser der Zeitung stört sich an einer Formulierung in dem Beitrag. Dort heißt es: „Der erste Angriffskrieg seit dem Zweiten Weltkrieg“. Diese Behauptung – so der Beschwerdeführer – sei falsch. Von 1945 bis 1997 hätten in Europa 14 Angriffskriege stattgefunden. Der stellvertretende Chefredakteur schreibt, wer die vom Beschwerdeführer angeführte Internetadresse anklicke, stelle fest, dass in den Beiträgen der sich dort präsentierenden „Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung“ (AGUF) zwar verschiedene Kriegstypen beschrieben würden, dass aber der Begriff „Angriffskrieg“ nicht vorkomme. Dabei sei dieser Begriff wichtig, weil diese Art Krieg in der UN-Charta als verboten deklariert und das militärische Vorgehen gegen einen Angriffskrieg sogar ausdrücklich erlaubt werde. Der Beschwerdeführer scheine jede Art von militärischer oder militärähnlicher Auseinanderersetzung als „Angriffskrieg“ zu werten. Dabei würde das Vorgehen Russlands in der Ukraine als gewissermaßen nicht unüblich verharmlost.