Ungenauigkeit im Bericht über Django
Korrektur wäre auch in der gedruckten Ausgabe erforderlich gewesen
Ein Nachrichtenmagazin berichtet gedruckt und online über einen Film, der sich mit dem Leben des Musikers Django Reinhardt befasst. Reinhardt wird in der Berichterstattung als Rom bezeichnet. Ein Mitglied der Sinti Allianz Deutschland weist in seiner Beschwerde darauf hin, dass Django Reinhardt kein Rom, sondern Sinto gewesen sei. Dies habe man der Redaktion auch mitgeteilt, wobei diese den Fehler eingeräumt habe. Das Magazin habe jedoch keine Richtigstellung veröffentlicht. Die Rechtsabteilung des Magazins spricht selbst von einer Ungenauigkeit, die man angesichts der Ansprüche an die eigene Arbeit bedauere. Der Fehler sei in der Online-Ausgabe korrigiert worden. Eine förmliche Korrektur in der Printausgabe habe man nicht vorgenommen. Man könne von einer Redaktion nicht verlangen, auch jede bloße Ungenauigkeit oder Bagatelle, die für den durchschnittlichen Leser ohne Relevanz sei, in dieser Weise zu korrigieren. Eine korrekturbedürftige Ungenauigkeit sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Bei der Veröffentlichung handele es sich nicht um ein ausführliches Porträt von Reinhardt oder eine Reportage über Leben und Kultur der Sinti und Roma, sondern lediglich um eine kurze Kulturmeldung über die Berlinale und den Eröffnungsfilm „Django“. Eine Ungenauigkeit in einem solchen Kontext sei nicht geeignet, das Bild der Leser von Django Reinhard zu prägen. Daher habe die Redaktion auf eine Korrektur verzichtet. Eine solche hätte man sicher vorgenommen, wenn es sich um einen Beitrag gehandelt hätte, in dem es auf Differenziertheit im Detail angekommen wäre.