Reporter sah das Geschehen als „Anschlag“
In Volkmarsen fuhr ein Autofahrer in einen Rosenmontagszug
Ein Autofahrer fuhr in einen Rosenmontagszug in Volkmarsen. Die Lokalzeitung titelt: „Drama beim Rosenmontagsumzug: Mindestens ein Dutzend Verletzte in Volkmarsen“. Angeteasert wird der Beitrag so: „Anschlag beim Rosenmontagszug in Volkmarsen. Mindestens ein Dutzend Verletzte.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die Zeitung „reißerisch“ von einem „Anschlag“ berichte, ohne dass die Polizei dies zum Berichtszeitpunkt bestätigt hätte. Er sieht einen Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht), wonach unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen als solche erkennbar gemacht werden müssten. Der Redaktionsleiter erklärt zu der Beschwerde, angesichts der Ausnahmesituation, in der der Reporter sich befunden habe, sei es aus Sicht der Redaktion nachvollziehbar gewesen, dass er die Formulierung „Anschlag“ verwendet habe. Die Redaktion halte die Bezeichnung „Anschlag“ nicht für problematisch. Laut Duden handele es sich um einen gewalttätigen, auf Vernichtung und Zerstörung zielenden Angriff. Als solcher habe sich dem Reporter vor Ort das Geschehen dargestellt.