Rechte Übergriffe im Landesvergleich
Nachrichtenmagazin muss übernommene Zahlen und Fakten korrigieren
Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins berichtet über Reaktionen in Clausnitz und Umgebung auf die Attacke auf einen Bus mit Asylbewerbern. Im Bericht heißt es: „Clausnitz und Rechenberg-Bienenmühle stehen nun auf der langen Liste verrufener, sächsischer Orte mit rechtsextremer Gewalt. Bei rechten Straftaten ist das Bundesland führend, jeder vierte Übergriff bundesweit findet in Sachsen statt.“ Ein Leser des Magazins spricht in seiner Beschwerde von einer falschen Behauptung. Tatsächlich finde jeder vierte derartige Übergriff in Nordrhein-Westfalen statt, was man durch eine einfache Recherche feststellen könne. Es genüge bereits mäßiger Verstand, derartige Zahlen zu hinterfragen, bevor man sie ungeprüft hinausposaune. Sachsen habe bekanntlich vier Millionen Einwohner, also ein zwanzigstel der Bundesbürger. Mit seinen falschen Behauptungen verstoße der Autor des Beitrages gegen das Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Die Rechtsvertretung des Magazins teilt mit, die vom Beschwerdeführer beanstandete Angabe beruhe auf der Erhebung einer überregionalen Tageszeitung. Dabei sei ein mehrköpfiges Rechercheteam bei Auswertung unterschiedlichster Quellen zu dem veröffentlichten Ergebnis gekommen. Die Rechtsvertretung gesteht dem Beschwerdeführer allerdings zu, es sei etwas unglücklich, dass die Redaktion ihre Quelle nicht ausreichend transparent gemacht habe. Der Autor selbst bedauert, dass er es entgegen sonstiger Übung diesmal versäumt habe, die Fakten prüfen zu lassen, auch wenn sie im Kontext des Artikels nur eine kleine Randnotiz zu seiner Vorort-Recherche in Clausnitz darstellten. Nunmehr habe sich bei nachträglicher Überprüfung herausgestellt, dass die im Artikel veröffentlichten Fakten zumindest auf der Basis der amtlichen Zahlen nicht zu halten seien. Er - der Autor – habe die fragliche Passage inzwischen „angepasst“. Bezogen auf rechtsmotivierte „Straftaten gegen Asylunterkünfte“ treffe es zwar zu, dass Sachsen in absoluten Zahlen – hinter dem um mehr als das Vierfache bevölkerungsreicheren NRW – führend und auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl deutlich überproportional betroffen sei. Allerdings habe nach der Statistik des Bundesinnenministeriums 2015 nur jeder zehnte und nicht - wie nach Zählung der überregionalen Tageszeitung - jeder vierte derartige Übergriff in Sachsen stattgefunden.