„Es hat plopp, plopp, plopp gemacht“
Äußerung eines Kindes, nachdem ein Auto Menschen überrollt hatte
Eine Boulevardzeitung berichtet online über die Amokfahrt von Volkmarsen, wo ein Mann mit seinem Pkw in einen Rosenmontagszug gerast war. Die Zeitung zitiert den Landrat: „Mir kamen weinende Menschen entgegen. Es lagen vor allem verletzte Kinder auf der Straße, aber auch Ältere. Kinder kamen zu mir und sagten, es habe ´plopp, plopp, plopp´ gemacht, immer wenn das Auto einen Menschen überrollt hatte“. Siebzehn Leser der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie empfinden die Formulierung „plopp, plopp, plopp“ als geschmacklos und respektlos gegenüber den Opfern des Karnevalumzuges. Die Beschwerdeführer beziehen sich allerdings nicht auf das Zitat des Landrats im Text, sondern auf eine gleichlautende Zwischenüberschrift, die anscheinend inzwischen geändert wurde und online nicht mehr verfügbar ist. Es handele sich offenbar um das Zitat eines Kindes, das die Ereignisse noch nicht adäquat in Worte fassen könne. Einen Beschwerdeführer überkommt “endlose Wut“, wenn er an die Eltern denke, die lesen müssten, es habe plopp gemacht, als ihr Kind überfahren wurde. Einige Beschwerdeführer sehen einen Verstoß gegen die Ziffer 11 des Pressekodex, wonach die Presse auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid verzichtet. Die Rechtsvertretung der Zeitung nimmt Stellung. Es sei nicht ersichtlich, warum es unethisch sein solle, dass Zeugen eines schrecklichen zeitgeschichtlichen Ereignisses ihre Wahrnehmung mitteilten. Hätten die Medien die überlebenden Feuerwehrleute vom 11. September 2001 nicht zu Wort kommen lassen dürfen, als sie erzählten, wie die Menschen in den brennenden Trümmern des Word Trade Center schrien, bevor sie in den Tod sprangen?