Brisante Aussagen im „Sachsensumpf“
Persönlichkeitsrechte treten hinter öffentlichem Interesse zurück
Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Deckname Asterix“ über die Vernehmung der Sozialarbeiterin und Geschäftsführerin des Vereins „Karo“ im Untersuchungsausschuss „Sachsensumpf“ des sächsischen Landtags. Die geheime Informantin, um die es im Ausschuss geht, habe sich als die „Karo“-Chefin entpuppt. „Karo“ berate und helfe seit zwei Jahrzehnten Opfern von Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung in Sachsen und Tschechien. Die Frau sagt im Ausschuss aus, sie habe zwei Jahre lang Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit als Sozialarbeiterin an das Landesamt für Verfassungsschutz weitergegeben. Sie habe sich in dieser Funktion als eine Art Informationsgeberin gesehen. Eine Verpflichtungserklärung oder so etwas Ähnliches habe sie nicht unterschrieben. Allerdings habe sie Geld erhalten, eine Art pauschale Auslagenerstattung. Die Zeitung berichtet, die Zeugin sei vage geblieben, als sie über die Art der Informationen befragt worden sei. Es sei um Dinge gegangen, mit denen sie bei ihrer Arbeit konfrontiert worden sei, zum Beispiel Erlebnisse ihrer Klienten oder Informationen aus Foren und Netzwerken, in denen sie mitgearbeitet habe. Die Zeitung schreibt, die Frau habe ein intimes Verhältnis zu einem Verfassungsschützer unterhalten. Die Beschwerdeführerin, im Artikel der Zeitung „Asterix“ genannt, wendet sich gegen die Aussage der Zeitung, sie habe für den Verfassungsschutz gearbeitet. Es sei aber richtig, dass sie Informationen über schwere Verbrechen an Kindern und Frauen, die sie während ihrer Arbeit als Sozialpädagogin erhalten habe, an Mitarbeiter des Referats Organisierte Kriminalität des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz in den Fällen weitergeleitet habe, in denen es ihr richtig erschienen sei. Dabei habe sie stets ihre Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihren Probandinnen gewahrt. Sie sei auch nicht, wie von der Zeitung behauptet, „enttarnt“ worden. Die Autorin des Artikels sei in den Sitzungen des Untersuchungsausschusses gar nicht anwesend gewesen. Teile des Artikels seien wörtlich aus dem Protokoll der Sitzung zitiert. Teilweise seien Passagen wiedergegeben worden, die aus nichtöffentlichen Sitzungen stammten. Die Berichterstattung über ein persönliches Verhältnis – besprochen in nichtöffentlicher Sitzung – greife zudem in ihre Persönlichkeitsrechte ein. Der Anwalt der Zeitung rechtfertigt die Berichterstattung. Diese sei von der ersten bis zur letzten Zeile korrekt.