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Zustimmung des Bruders ist wirkungslos

Zeitung berichtet identifizierbar über einen Unglücksfall

Eine Boulevardzeitung berichtet online über einen werdenden Vater, der in Sullivan County im US-Bundesstaat New York während der Bastelei für eine Baby-Party stirbt. Der Bastler arbeitete an einem Gerät, als es zur Explosion kam. Die Maschine sollte mit einem besonderen Effekt anzeigen, ob das Baby ein Junge oder ein Mädchen wird. Die Redaktion nennt den vollen Namen des Opfers und zeigt ihn mit einem identifizierbaren Foto. Ein Leser der Zeitung kritisiert beides. Er sieht den Pressekodex in mehrfacher Hinsicht verletzt. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass ihr redaktioneller Mitarbeiter den Bruder des Verunglückten vor Ort besucht und mit ihm ein Interview geführt habe. Nach dem Gespräch habe ihm der Bruder Privat-Fotos des Verunglückten per E-Mail zukommen lassen und ausdrücklich seine Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt.