Clan-Kriminalität ein Problem in Deutschland
Überwiegendes Informationsinteresse an der Berichterstattung
Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Kriminelle Großfamilien gegen den Staat – so herrschen die Clans in Deutschland“. Es geht im Beitrag um arabische Clans, die in kriminelle Geschäfte verstrickt sind. Auch Namen werden genannt: Al-Zein, Abou-Chaker, Rammo, Miris und Omerirat. Dem Artikel sind zwei Videos beigefügt. Darin werden Aussagen zur Kriminalität verschiedener Clans getroffen. Sie sind mit Fotos und kurzen Video-Sequenzen von Personen bebildert. Es wird jedoch nicht deutlich gemacht, welche Rolle diese Personen jeweils spielen. Der Beschwerdeführer – Mitglied der Rammo-Familie – sieht durch die Berichterstattung eine ganze Reihe von presseethischen Grundsätzen verletzt. Sein Name werde in dem Beitrag vollständig genannt. Auch würden Fotos von ihm veröffentlicht, an denen er das Urheberrecht besitze. Er sei vor der Veröffentlichung weder gefragt noch um Erlaubnis gebeten worden, seine Fotos zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung seines Bildes und des vollständigen Namens werde massiv in seine Persönlichkeitsrechte eingegriffen. Auf eine Abmahnung, das zu unterlassen, habe die Redaktion bisher nicht reagiert. Rammo beklagt auch eine Vorverurteilung. Die ganze Reportage suggeriere dem Leser, dass er ein Täter sei. Es fehle auch der Hinweis auf ein Ermittlungsverfahren und die daraus resultierende Unschuldsvermutung. Der Beitrag liefere keinerlei Beweise, sondern nur Vermutungen. Die Rechtsvertretung des Nachrichtenmagazins weist darauf hin, dass Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, veröffentlicht werden können, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt. Das sei hier der Fall. Es handele sich um einen Bericht über sogenannte Clan-Kriminalität, die besondere Aufmerksamkeit errege, weil über Familienstrukturen organisierte Kriminalität verübt werde.