Ein Auftragsmord im Drogenmilieu
Tageszeitung missachtet das Gebot der Unschuldsvermutung
Eine überregionale Tageszeitung berichtet online über einen Prozess, bei dem es um einen Auftragsmord geht. Ein Anwalt soll einen Mittelsmann angeheuert haben, um Gewinne aus dem illegalen Drogengeschäft für sich zu behalten. Die Zeitung schreibt: „Am Abend des 17.Juli 2019 richtete der 33 Jahre alte Koch Andreas J. den 24 Jahre alten Drogenhändler Niki E. mit zwei Kopfschüssen hin. Außergewöhnlich an dem Fall war vor allem, dass der Auftraggeber für den Mord der in Freiburg bekannte Strafverteidiger Guntram L. war. Der Anwalt hatte den Mörder in einer Bar kennengelernt und ihn dazu angestiftet, Niki E. unter dem Vorwand eines Waffengeschäfts in das Gewerbegebiet im Westen Freiburgs zu locken. Niki E. lief in die Falle und wurde getötet.“ Im November 2019 – so die Zeitung weiter – habe sich Guntram L. in der Untersuchungshaft das Leben genommen. Die Staatsanwaltschaft habe deshalb nur den gedungenen Mörder anklagen können. Andreas J. habe ein Geständnis abgelegt. Dann sei er aber von seiner Aussage abgerückt. Er könne sich an das Geschehen nicht erinnern. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass der Autor des Beitrages in mehreren Formulierungen einen Tatverdacht als tatsächlich begangene Tat darstellt, obwohl der mutmaßliche anstiftende und mittlerweile verstorbene Täter weder belangt worden sei noch aufgrund objektiver Beweise als Täter feststehe. Die Rechtsvertretung der Zeitung übermittelt eine Stellungnahme des Autors. Dieser trägt vor, dass es sich um den Beginn eines Strafprozesses gegen den Beschuldigten Andreas J. gehandelt habe. Wer den Text lese, könne keinen Zweifel daran haben, dass die Kammer sich am Beginn der Hauptverhandlung und damit auch der Beweisaufnahme befunden habe. Von einer Vorverurteilung könne keine Rede ist. Schließlich liege es im Wesen einer Strafverhandlung, überhaupt erst einmal den Sachverhalt aufzuklären und schließlich festzustellen, ob sich aus dem Sachverhalt Straftatbestände ergeben.