Zeitung zeigt mumifizierten Segler
Mehrere publizistische Grundsätze durch Fotos und Details verletzt
Unter der Überschrift „Mumifizierter deutscher Segler auf Yacht gefunden“ berichtet die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung über einen Leichenfund in philippinischen Gewässern. Die Redaktion nennt den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen und das Alter des Verstorbenen sowie den Vornamen seiner bereits zuvor verstorbenen Frau. Auch der Name des Segelbootes wird erwähnt. Der Artikel ist mehrfach bebildert. Darunter sind zwei Fotos, die den Leichnam zusammengesunken am Kartentisch der Yacht zeigen. Weitere Bilder geben ein Porträt des Verstorbenen und die Ablichtung eines Dokuments einer Äquatorüberschreitung wieder. Darauf sind die Namen des Mannes und seiner Frau eindeutig erkennbar. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung Verstöße gegen mehrere Grundsätze des Pressekodex. Die Veröffentlichung des Fotos der mumifizierten Leiche des Seglers verletze die Menschenwürde des Verstorbenen nach Ziffer 1. Der Beschwerdeführer kritisiert eine unangemessen sensationelle Darstellung und eine Missachtung des Jugendschutzes nach Ziffer 11 des Pressekodex. Der Presserat erweitert die Beschwerde auf die Prüfung eines möglichen Verstoßes gegen die Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Der Rechtsvertreter der Zeitung sieht die Menschenwürde des Verstorbenen nach Ziffer 1 des Pressekodex durch das beanstandete Foto nicht verletzt. Das Foto des mumifizierten Leichnams zeige den Verstorbenen friedlich sitzend am Kartentisch seiner Yacht. Entstellungen durch den Tod oder eine etwaige Verwesung der Leiche seien nicht erkennbar. Die Bilder hätten rein informativen Charakter. Auch liege kein Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte) vor. Eine Identifizierung des Toten sei durch die Fotos nicht möglich. Der Segler sei vor zwanzig Jahren ausgewandert. Es sei unwahrscheinlich, dass er nach so langer Zeit von Dritten erkannt werde. Die Todesumstände des Mannes seien so ungewöhnlich, dass an Informationen darüber ein hohes öffentliches Interesse bestanden habe. Später hat der Anwalt dem Presserat ergänzend mitgeteilt, dass der Chefredakteur der Zeitung in der Folgeberichterstattung Artikel und Bilder habe bearbeiten lassen. So sei das Bild mit der mumifizierten Leiche verpixelt worden.