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Ehrverletzung durch Begriff „Hitler-Droge“

Zeitung bringt MdB mit „Panzerschokolade“ der Nazis in Verbindung

Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Grüner mit Hitler-Droge erwischt“, dass der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck von der Polizei mit 0,6 Gramm Crystal Meth aufgegriffen worden sei. Der Politiker habe den Drogenbesitz zugegeben und seine politischen Ämter aufgegeben. Dem Beitrag beigestellt ist ein Kasten mit der Überschrift „Wie aus Hitlers Panzerschokolade Crystal Meth wurde“. Im Text wird erklärt, dass der Wirkstoff der Droge – kristallisiertes Methamphetamin – auch Hauptbestandteil eines Arzneimittels namens Pervitin gewesen sei, das man in der Nazi-Zeit „Panzerschokolade“ genannt habe. Soldaten der Wehrmacht sollen zwischen 1939 und 1945 mehr als 200 Millionen dieser Pillen geschluckt haben. Hitler selbst habe sich regelmäßig Pervitin spritzen lassen. Mehrere Beschwerdeführer werfen der Zeitung vor, sie rücke den Grünen-Politiker Beck grundlos in die Nähe des Nazi-Regimes und verstoße damit gegen Ziffer 9 des Pressekodex (Schutz der Ehre). Den Beschuldigten wegen einer geringfügigen Menge einer modernen Designerdroge in die Nähe von Hitler zu rücken, entspreche genau den Propagandamethoden des damaligen Regimes. Dass im Dritten Reich bereits Vorarbeiten zur Entwicklung von Designerdrogen geleistet worden seien, diene offensichtlich nur als Vorwand, in laufende Wahlkämpfe einzugreifen. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Becks Drogenbesitz und Hitler. Damit fehle auch der nachrichtliche Wert. Die Tatsache, dass Crystal Meth als Pervitin schon in der Nazizeit verwendet worden sei und Hitler von der Droge möglicherweise abhängig war, sei ein weit hergeholter Zusammenhang. Dieser sei eindeutig ehrverletzend, auch deshalb, weil sich Beck besonders für Juden eingesetzt habe. Die Rechtsabteilung der Zeitung meint, die Bezeichnung von Methamphetamin als „Hitler-Droge“ sei nicht zu beanstanden. Der Stoff sei durch seinen Einsatz im Zweiten Weltkrieg bekannt geworden. Die Bezeichnung „Hitler-Droge“ sei eine zulässige Zusammenfassung auf zutreffender Tatsachengrundlage. Für jeden Leser sei sofort ersichtlich, dass Volker Beck – anders als von einigen Beschwerdeführern behauptet – mit Hitler in keinerlei persönlichem Zusammenhang stehe bzw. gestellt werden solle. In der Berichterstattung – so die Rechtsvertretung der Zeitung weiter – komme eindeutig zum Ausdruck, dass die Bezeichnung „Hitler-Droge“ allenfalls und ausschließlich historischer Natur sei. Abwegig seien die Vorwürfe, die Berichterstattung erinnere an Propagandamethoden des Dritten Reiches und sei nur deshalb in dieser Form erschienen, um in die laufenden Wahlkämpfe einzugreifen. Wenn jemand in den Wahlkampf eingegriffen habe, dann sei dies Volker Beck selbst gewesen, als er mit der derzeit wohl gefährlichsten Droge aufgegriffen worden sei.