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Chefredakteur: Redaktion hat einen Fehler gemacht

Einen Nutzer eines Offenen Kanals als Mitarbeiter bezeichnet

Eine überregionale Zeitung berichtet gedruckt und online über einen Mann, der über den offenen Kanal einer deutschen Großstadt Beiträge ausstrahlt. Ihm wird vorgeworfen, sich auf Facebook antisemitisch geäußert zu haben. In der Berichterstattung der Zeitung wird der Mann als „Mitarbeiter des Offenen Kanals“ bezeichnet. Online wird diese Angabe später in „Nutzer des Offenen Kanals“ geändert. Der Beschwerdeführer, ein Mitarbeiter des Offenen Kanals, teilt mit, dass der Mann, der im Mittelpunkt der Berichterstattung steht, den Offenen Kanal lediglich gelegentlich genutzt und nicht für ihn gearbeitet hat. Die Berichterstattung suggeriere fälschlicherweise, dass ein Mitarbeiter des Offenen Kanals sich antisemitisch geäußert habe. Der Artikel sei zwar korrigiert worden, doch sei der Schaden für den Offenen Kanal und seine Mitarbeiter bereits eingetreten. Der Chefredakteur der Zeitung räumt ein, dass die Redaktion einen Fehler gemacht habe. Sie habe einen umstrittenen Autor, der auf dem Offenen Kanal gesendet habe, als dessen Mitarbeiter bezeichnet. Damit habe sie dem Umstand, dass der Kanal grundsätzlich allen Bürgern offenstehe, ohne dass jeweils ein Beschäftigungsverhältnis bestehe, nicht ausreichend Rechnung getragen. Der Chefredakteur bedauert den Fehler. Eine Korrektur sei veröffentlicht worden.