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Infiziertes Paar leicht zu identifizieren

Pressekodex: Erkrankungen gehören zur Privatsphäre der Betroffenen

Die ersten Corona-Fälle in Mecklenburg-Vorpommern sind Thema in einer Regionalzeitung. Ein Ehepaar, dessen Wohnort die Zeitung nennt, habe sich auf einem Kongress in Süddeutschland angesteckt. Das Alter der Infizierten wird genannt und auch ihre Symptome. Die Redaktion veröffentlicht einen Text mit näheren Details. Jetzt ist die Rede von einem Professor und dessen Frau. Details des Kongresses, wo sich die beiden angesteckt haben, werden genannt. Sie wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Die Zeitung habe viele Details genannt. Diese ermöglichten es mit einfachsten Mitteln, sie zu identifizieren. Kurz nachdem das Ehepaar positiv getestet worden sei, hätten Mitarbeiter der Zeitung angerufen, um Details zu erfahren. Es hätte auf die Journalisten-Fragen nicht antworten können, nachdem es gerade erst von der schwerwiegenden Infektion erfahren habe. Die Beschwerdeführer hatten sich am Tag der Berichterstattung an den Chefredakteur gewandt. Dieser habe umgehend per E-Mail geantwortet. Er könne die Reaktion der Eheleute sehr gut verstehen. Er verweist jedoch auf das große Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger zum Coronavirus. Es sei auch von öffentlichem Interesse zu erfahren, wie das Virus nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen sei. Diese Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit trage auch dazu bei, dass die Menschen wüssten, wie sie sich zu verhalten hätten. Der Chefredakteur teilt nicht die Meinung der Beschwerdeführer, dass sie durch die Berichterstattung leicht zu identifizieren seien.