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Hass nach Meinungsäußerungen

Auseinandersetzung basiert auf unterschiedlichen Grundlagen

Eine überregionale Zeitung veröffentlicht online einen Beitrag, den sie als „Abschiedskolumne“ bezeichnet und mit der Überschrift „Widerworte wirken“ versieht. Die Autorin setzt sich damit auseinander, dass Frauen, die öffentlich ihre Meinung sagen, wie Annalena Baerbock, Luisa Neubauer oder Claudia Neumann, im Netz von bestimmten Männern mit Hass überzogen werden. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Beitrag Verstöße gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) des Pressekodex. Er kritisiert vor allem diesen Satz: „Während des Bundestagswahlkampfs 2021 war Annalena Baerbock drei Mal öfter Ziel von Hassrede im Netz als Armin Laschet.“ Das sei eine Falschmeldung. Laut der NGO HateAid habe Laschet während des Wahlkampfs etwa 27.500 Hassnachrichten bekommen und Baerbock etwa 5.500. Damit habe Laschet etwa fünfmal mehr Hass im Internet abgekommen als Baerbock. Der Konzernbereich Recht nimmt zu der Beschwerde Stellung und weist sie als unbegründet zurück. Der Stellungnahme liege eine andere Quelle zugrunde als jene, die von der Zeitung genannt werde.