Zuschauer kann Pornografie nur ahnen
Redaktion hat ihren Fehler erkannt und umgehend behoben
Unter der Überschrift „Miley Cyrus bekommt ihren ersten Porno“ berichtet die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins über einen neuen Pornofilm. Es handelt sich um eine Parodie auf Miley Cyrus mit Pornodarstellerin Miley Mae in der Hauptrolle. Der Film mit dem Titel „Molly´s Wrecking Ballz“ beleuchtet, was hinter der Bühne nach dem skandalösen Auftritt von Miley Cyrus bei den MTV Video Music Awards angeblich geschehen ist. Zum Online-Beitrag gehört ein Video, in dem über den Dreh des neuen Pornos berichtet wird. Darin sind Szenen aus dem Film zu sehen, darunter eine kurze Sequenz, in der die Hauptdarstellerin einen Mann oral befriedigt. Ein Leser hält den Video-Beitrag für einen Verstoß gegen Ziffer 11 des Pressekodex (Sensationsberichterstattung/Jugendschutz). Es sei pornografisch, zu zeigen, wie ein Mann oral befriedigt werde, und nicht mit dem Jugendschutz vereinbar. Der Chef vom Dienst des Magazins hält die Veröffentlichung des Videos unter dem Aspekt des Jugendschutzes für unbedenklich. Aufgrund eines Schnittfehlers sei für einen Sekundenbruchteil die kritisierte Szene sichtbar gewesen. Bei normaler Ablaufgeschwindigkeit handele es sich lediglich um ein so genanntes Geisterbild, dessen Inhalt vom Zuschauer nicht erfasst werde. Man müsse sich, wie der Beschwerdeführer, Bild für Bild durchklicken, um die Szene isolieren zu können. Die Redaktion habe den Fehler, nachdem er ihr aufgefallen sei, selbstverständlich sofort behoben. Es sei zu keiner Zeit beabsichtigt gewesen, in dem Video eine Sexszene zu zeigen. Selbst in der ursprünglichen Fassung – so der Chef vom Dienst abschließend – sei der Jugendschutz nicht gefährdet gewesen.