Anzeige ist wie die Titelseite der Zeitung gestaltet
Beschwerdeführer: Werbung nicht klar als solche zu erkennen
Die Ausgabe einer Regionalzeitung ist komplett in eine vierseitige Anzeige eingebunden, deren erste Seite wie die übliche Titelseite der Zeitung gestaltet ist. Die Seite enthält zweimal den kleinen Hinweis „Advertorial“ und ist inhaltlich in Teilen identisch mit der richtigen Titelseite. Nach Ansicht eines anonymisierten Lesers der Zeitung ist die Werbung nicht klar als solche erkennbar. Die Rechtsvertretung des Verlages widerspricht. Die Werbeanzeige hebe sich bereits optisch und haptisch (beim Betasten) von der Tageszeitung ab. Sie sei im Gegensatz zur Tageszeitung anstatt auf recyceltem, etwas abgetönten typischen Zeitungspapier auf einem gebleichten, rein weißen Papier gedruckt worden und dadurch heller als die Tageszeitung. Zudem sei die Anzeige in dieser Form ausschließlich an Abonnenten und damit „geübte“ Leser der Zeitung verteilt worden. Die Abonnenten würden die Zeitung sehr gut kennen, wodurch direkt ein Unterschied zwischen Zeitung und Anzeige festgestellt werden könne. Die Anzeige sei an mehreren Stellen mit dem Hinweis „Advertorial“ gekennzeichnet worden. Zudem enthielten die vier Seiten fast ausschließlich Berichte und Fotos der werbenden Firma. Dies sei offenkundig ungewöhnlich.