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Zeitung: Justiz kneift vor „wuchtigem“ Schläger

Gericht widerspricht der Darstellung eines Nachrichtenmagazins

„Chef des Al-Zein-Clans kam um Prozess herum, weil Richter Randale im Saal fürchtete“ titelt ein Nachrichtenmagazin online. Es geht um ein Verfahren gegen das Clan-Mitglied „Bilal H.“, der eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts in der Essener City beleidigt haben soll. Vor Gericht – so der Autor des Berichts – habe sich Bilal H. aber nicht verantworten müssen. Bei der Essener Justiz sei der „wuchtige“ Schläger gefürchtet. Ein Amtsrichter habe in einem Vermerk dafür plädiert, die Anklage in mehreren Fällen nicht zu verhandeln. Zu groß sei ihm das Sicherheits-Risiko durch Tumulte seitens des Angeklagten und seiner Familie im Gerichtssaal erschienen. Deshalb sei Bilal H. mit einem Strafbefehl über siebeneinhalb Monate auf Bewährung davongekommen. Dieser Darstellung widerspricht der Sprecher des Essener Amtsgerichts. Die zu erwartende Strafe sei eine Freiheitsstrafe zwischen sechs und zehn Monaten auf Bewährung gewesen. Der Aufwand einer Gerichtsverhandlung wäre angesichts dessen unverhältnismäßig hoch gewesen. Deshalb habe man sich für einen Strafbefehl entschieden. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Durch den Artikel werde der Eindruck erweckt, die Justiz in Essen kapituliere vor einem Mitglied des Al-Zein-Clans aus Angst vor möglichen Eskalationen bei einer Hauptverhandlung, und der Rechtsstaat messe mit zweierlei Maß. Das sei falsch und schüre Ressentiments, so der Beschwerdeführer. Der Chefredakteur des Nachrichtenmagazins hält die Berichterstattung für korrekt. Wenn die Justiz die Bedeutung der erwarteten Tumulte jetzt herunterspiele und argumentiere, es wäre so oder so durch Strafbefehl entschieden worden, dann überzeuge das nicht. Denn in diesem Fall hätte es für einen so langen internen Vermerk mit Betonung des hohen zu erwartenden Sicherheitsaufwandes überhaupt keinen Grund gegeben. Im vorliegenden Fall hätten offenkundig das Drohpotenzial und die Einschüchterungswirkung des früheren rabiaten Verhaltens des Angeklagten eine Rolle gespielt. Es sei durchaus naheliegend – so der Chefredakteur – dass sogar das Strafmaß niedriger angesetzt worden sei, um den Fall ohne großen Aufwand erledigen zu können. Abschließend betont er, dass es eine wichtige Aufgabe der Presse sei, solche Sachverhalte und Gefahren öffentlich zu machen. Sie zeige damit auf, an welchen Stellen die Strafverfolgungsbehörden dem Druck der kriminellen Clans nachgäben.