Dramatisiert und verunsichernd
Redaktion hätte die Leser über den PAL-Hintergrund informieren müssen
„Top-Virologe erhöht Corona-Alarmstufe auf Orange: 5 Verhaltensregeln sollten Sie beachten – Video“ – unter dieser Überschrift berichtet ein Nachrichtenmagazin online über die neueste Entwicklung der Virus-Krise. Nachdem das Coronavirus von der WHO bereits als Pandemie eingestuft worden sei, habe Top-Virologe Alexander Kekulé das sogenannte „Personal Alert Level“ (PAL) von Gelb auf Orange, also die dritthöchste Stufe gesetzt. Auf dieser Stufe sind persönliche Schutzmaßnahmen gegen das Virus notwendig. Anders als die Maßnahmen der Weltgesundheitsbehörde (WHO) oder von nationalen Regierungen richtet sich das PAL an jeden Einzelnen und gibt fünf konkrete Handlungsempfehlungen zum persönlichen Schutz. Ein Leser des Magazins hält die Überschrift in Anbetracht der aktuellen Pandemie für unnötig dramatisiert und verunsichernd. Der Artikel enthalte Verhaltenstipps, die seit längerem von offiziellen Stellen ausgegeben worden seien. Die Rechtsvertretung des Magazins teilt mit, dieses habe über den Vorgang berichtet, weil eine derartige Einschätzung eines der führenden und bekanntesten Fachwissenschaftler Deutschlands naturgemäß auf sehr großes Informationsinteresse stoße. Gerade in der fraglichen Zeit zu Beginn der Pandemie habe buchstäblich ganz Deutschland an den Lippen der Virologinnen und Virologen gehangen. Medien wie das Nachrichtenmagazin hätten ihrerseits zum besonnenen Umgang der Bevölkerung mit der Pandemie-Situation beigetragen, in dem sie diese sachlichen Statements auch für diejenigen Menschen erschlossen hätten, die nicht auf Twitter seien oder tagsüber die Pressekonferenzen verfolgen könnten.