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Dem Leserbriefverfasser geht es um das „s“

Redaktionelle Bearbeitung gibt der Einsendung einen anderen Sinn

Ein regionales Nachrichtenportal veröffentlicht unter der Überschrift „Verträge sind einzuhalten!“ einen Leserbrief zur Kündigung von Spar- und Bausparverträgen durch Kreditinstitute. Darin heißt es unter anderem: „Die Geldinstitute können nichts dafür, dass sie den Wandel verschlafen haben und wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand stehen, ihre Vertragspartner in Regress nehmen und geschlossene Verträge einseitig aufkündigen“. Der Verfasser des Leserbriefes sieht in dessen veröffentlichter Form eine völlige Sinnentstellung des Inhalts und ein merkwürdiges Verhalten der Redaktion. An der entscheidenden Stelle habe er geschrieben: „Die Geldinstitute können nicht dafür…“ Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Die im Sprachgebrauch häufig verwendete Formulierung „kann nicht dafür“ werde von allen gängigen Rechtschreibredaktionen mit einem „s“ in der Form “kann nichts dafür“ empfohlen. So sei aus der eingesandten Version jene mit dem „s“ entstanden. Zu dem subjektiven Empfinden von Gesprächsinhalten nehme man keine Stellung.