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Foto in einer Ausgabe nicht anonymisiert

Bericht über Drogenkriminalität mit Zahlen nach Herkunftsländern

Eine Großstadtzeitung berichtet unter der Überschrift „Drogen: Mehr ausländische Tatverdächtige“ über Drogenkriminalität in Hamburg. Im Bericht geht es vor allem um die polizeiliche Methode, eine Task-Force gegen Drogendealer einzusetzen. Auffällig sei es, dass 4037 der Tatverdächtigen oder 44,2 Prozent Ausländer seien. Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil gerieten Ausländer damit bei Drogendelikten viermal häufiger als Verdächtige in den Fokus der Polizei als deutsche Staatsangehörige. Zum Artikel gestellt ist ein Foto, auf dem sieben Männer unverpixelt zu sehen sind. Bildunterschrift: „Ein Hamburger ´Hotspot´: Drogendealer warten im Schanzenpark auf Kunden.“ Der Beschwerdeführer – Leser der Zeitung – sieht Verstöße gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen) sowie gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit). Die auf dem Bild gezeigten Personen seien nicht anonymisiert. Es bestehe der begründete Verdacht, dass einige von ihnen jünger als 18 Jahre seien. Für die Zeitung nimmt deren Rechtsvertretung Stellung. Die aufgeführten Zahlen seien einer Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion entnommen. Die Angaben seien nach den Herkunftsländern der Verdächtigen aufgeschlüsselt worden. Der Textbeitrag erschöpfe sich in der neutralen Wiedergabe des Zahlenmaterials, ohne dass irgendeine Art von Rückschlüssen gezogen werde. Die Zeitung habe die Personen auf dem Foto verpixelt. Die Verpixelung sei in einer Ausgabe des Blattes unterblieben. Die Rechtsvertretung der Zeitung entschuldigt sich für den Fehler. Das Bild sei aus der E-Paper-Version der Zeitung herausgenommen worden. In der Online-Version sei von Anfang an ein anderes Bild verwendet worden.