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Zweijähriger in einem Kindercafé vergessen

Bericht macht Familie für erweiterten Personenkreis erkennbar

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Lukas allein im Café“ über einen Zweijährigen, der mit seinen Eltern und vier Geschwistern in einem Kindercafé gewesen und dort vergessen worden sei. Der Vater des Jungen beschwert sich beim Presserat über die Berichterstattung. Seine Familie werde durch die veröffentlichten Details für einen größeren Personenkreis identifizierbar. Dem widerspricht der Chefredakteur der Zeitung. Die Stadt, in der die Familie wohne, habe 40.000 Einwohner. Kinder namens Lukas gebe es dort mehrere hundert. Der Nachname der Familie werde nicht einmal abgekürzt genannt. Die Angaben „Familie mit fünf Kindern“ und „Zweijähriger“ seien für das Verständnis des Sachverhalts wichtig. Nur angesichts der vielen Kinder werde klar, warum man eines von ihnen vergessen konnte. Zudem mache es einen Unterschied, so der Chefredakteur, ob ein Zweijähriger oder ein 14-Jähriger vergessen worden sei, der sich selbst hätte helfen können. Schließlich merkt der Chefredakteur an, dass man es hier nicht mit einer Straftat oder einem Opfer zu tun habe, das laut Ziffer 8 des Pressekodex unter besonderem Schutz stehen würde. Dass es der Familie peinlich sei, von Verwandten oder näheren Bekannten erkannt zu werden, sei verständlich, könne aber der Zeitung nicht zur Last gelegt werden.