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Kandidaten als „Klima-Bubis“ bezeichnet

Saloppe Formulierung überschreitet nicht die Grenze zur Diskriminierung

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Beitrag unter der Überschrift „Klima-Bubis wollen in den Stadtrat“. Es geht in dem Artikel um zwei 18-jährige „Fridays for Future“-Aktivisten, die mit einer Wählergemeinschaft bei der Kommunalwahl in einer Stadt antreten. Ein Leser der Zeitung, der den eingetragenen Verein „Junge Ratsmitglieder“ vertritt, sieht in dem von der Zeitung verwendeten Begriff „Klima-Bubis“ eine Diskriminierung der beiden jungen Männer. Die Bezeichnung sei der Versuch, den jungen Erwachsenen ihre Eignung für das Bekleiden eines demokratischen Ehrenamtes nur wegen ihres jugendlichen Alters abzusprechen. Ihr Engagement werde ins Lächerliche gezogen. Die Formulierung sei herablassend und verniedlichend. Die Rechtsvertretung der Zeitung widerspricht der Beschwerde. Es sei nicht erkennbar, dass die Verwendung des Begriffs „Klima-Bubis“ generell „verniedlichend“ sei oder auch „herablassende“ Bedeutung habe. Vielleicht könne man das abstrakt und vom Wortsinn her so sehen, nicht aber der unbefangene Leser des Artikels. Wer nämlich den Beitrag komplett lese, stelle fest, dass dort auch andere Bezeichnungen für die beiden Kandidaten verwendet würden, wie etwa „Jungpolitiker“, „Klima-Jungs“ und „Fridays for Future-Aktivisten“. Es sei nicht presseunethisch, solche Synonyme zu verwenden. Der Autor des Artikels berichte neutral und durchaus anerkennend darüber, dass sich zwei junge Leute nicht nur außerparlamentarisch-kritisierend engagierten, sondern bereit seien, sich den Wählern zu stellen und damit handfeste politische Verantwortung zu übernehmen. Von einer despektierlichen Darstellung könne daher nicht die Rede sein.