Neue Wohnungen haben Nachrichtenwert
Zeitung berichtet über die Aktivitäten eines Projektentwicklers
Eine Regionalzeitung berichtet online über aktuelle Wohnungsbau-Projekte einer namentlich genannten Firma. Eingeleitet wird der Artikel mit einem kurzen Firmenporträt. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Bericht eine nicht als solche gekennzeichnete Werbung, die als redaktioneller Artikel getarnt worden sei. Grund für die Beschwerde seien die wiederholte Nennung des Firmennamens, die Platzierung auf der Startseite und der fehlende Nachrichtenwert. Der Leiter Personal & Recht der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der beanstandete Artikel sei durch die Projektentwicklungsfirma weder beauftragt noch bezahlt worden. Der Redakteur habe den Beitrag aus eigenem Antrieb recherchiert. Er habe den Geschäftsführer mehrfach um einen Gesprächstermin bitten müssen, bevor er ihn dann habe besuchen dürfen. Der Bericht habe einen hohen Nachrichtenwert allein schon wegen der Tatsache, dass über die wichtigsten Baustellen in der Stadt berichtet werde. Das seien durchweg Neuigkeiten, über die noch in keinem anderen regionalen Medium berichtet worden seien. Der Bau von rund 1000 Wohnungen habe in der Stadt durchaus einen hohen Nachrichtenwert. Schließlich stellt der Verlagsvertreter fest, dass sich in dem beanstandeten Text keine werbetypischen Formulierungen fänden.