Hoher Geistlicher im Fadenkreuz der Kritik
Regionalzeitung berichtet über Vorwürfe wegen sexueller Belästigungen
„Nach Vorwurf gegen Stadtdechanten: Gläubige fordern Runderneuerung“ – so überschreibt eine Regionalzeitung einen Beitrag. Aus diesem geht hervor, dass das Erzbistum entschieden habe, den Hinweis auf Belästigung eines erwachsenen Praktikanten im Jahr 2012 an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und ein innerkirchliches Verfahren gegen den Stadtdechanten zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft – so die Zeitung – prüfe nun eingehend, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Der unter Verdacht stehende Stadtdechant wird im Bericht mehrmals namentlich genannt. Ein großes Foto des Mannes ist dem Bericht beigestellt. In einem Infokasten heißt es, gegen ihn habe es schon in den 90er Jahren Vorwürfe der sexuellen Belästigung eines fast volljährigen Jungen gegeben. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Nach dem Bericht seien laut Staatsanwaltschaft für die denkbare Aufnahme eines Verfahrens weitere Ermittlungen erforderlich gewesen. In diesem Stadium des Vorgangs habe sich die Namensnennung ebenso verboten wie der Abdruck eines Fotos des Betroffenen. Die Art der Berichterstattung müsse zwangsläufig eine Prangerwirkung hervorrufen, die besonders abstoßend in die Öffentlichkeit hineinwirke und ein „öffentliches Mobbing“ verursache. Mit der Formulierung „Vorwurf der sexuellen Belästigung“, dem Foto, der Namensnennung und dem Hinweis auf einen „Altfall“ erfolge – so der Beschwerdeführer - eine drastische Vorverurteilung und damit eine Verletzung der Ziffer 13 des Kodex. Der Chef vom Dienst der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der Beschwerdeführer versuche, den Eindruck zu erwecken, für diese Veröffentlichung habe es keinen Grund gegeben. Dies sei eine Verzerrung des tatsächlichen Geschehens. Kurz zuvor nämlich habe der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki den höchsten Repräsentanten der katholischen Kirche in Düsseldorf, den im Artikel genannten Stadtdechanten, beurlaubt. Diese Maßnahme sei von der Pressestelle des Erzbistums über alle Verteiler bekannt gemacht worden. Der Vertreter der Zeitung geht auch auf Ziffer 13 (Unschuldsvermutung) ein. Es sei kaum zu bestreiten, dass der Ruf des Stadtdechanten durch die Beurlaubung gelitten habe. Fraglich sei jedoch, ob das der Zeitung anzulasten sei.